FSSPX vor "tragischen Wahl" zwischen Gehorsam und der Bewahrung des Glaubens
Von Bischof Athanasius Schneider
Es ist aufschlussreich, sich an einen historischen Fall zu erinnern, in dem ein großer Heiliger vor folgendem Dilemma stand: der Wahl zwischen der Bewahrung der unmissverständlichen Integrität des katholischen Glaubens und der kanonischen Anerkennung durch den Papst. Bei diesem Heiligen handelte es sich um den Kirchenvater des 4. Jahrhunderts, den hl. Athanasius von Alexandria. Nachdem Papst Liberius im Jahr 357 eine zweideutige Glaubensformel unterzeichnet hatte, in der der entscheidende dogmatische Begriff „wesensgleich“ (consubstantialis) fehlte, befahl er dem hl. Athanasius, in Gemeinschaft mit arianischen und semi-arianischen Bischöfen zu treten; es waren Bischöfe, mit denen der Papst selbst unter dem Druck des Kaisers bedauerlicherweise in kirchliche Gemeinschaft getreten war. Der hl. Athanasius weigerte sich, dem Papst zu gehorchen, woraufhin dieser ihn – wie die Zeugnisse des hl. Hilarius von Poitiers und anderer historischer Quellen belegen – mit der Beschuldigung exkommunizierte, den Frieden der Kirche zu stören. Trotz der päpstlichen Exkommunikation leitete der hl. Athanasius weiterhin seine Diözese in Alexandria und brachte sogar Verständnis für das bedauerliche Verhalten von Papst Liberius auf. Der heilige Papst Damasus, der Nachfolger von Liberius, dankte dem hl. Athanasius hingegen und zog ihn bei Angelegenheiten der orientalischen Bischöfe zu Rate. Papst Liberius war der erste Papst, der nicht heiliggesprochen wurde, während Athanasius nicht nur heiliggesprochen, sondern auch zum Kirchenlehrer erhoben wurde.
Nach der Definition des „Schismas“ im geltenden Codex des Kanonischen Rechts würde der hl. Athanasius heute als Schismatiker gelten, da er die Gemeinschaft mit Kirchenmitgliedern (häretischen und semi-häretischen Bischöfen) verweigerte, die vom Papst kanonisch anerkannt und somit ihm untergeben waren.
Die am 1. Juli 2026 von der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Écône vollzogenen Bischofsweihen stellen ebenfalls ein Beispiel für dieses seltene Dilemma dar: die Wahl treffen zu müssen zwischen der Bewahrung der unmissverständlichen Integrität des katholischen Glaubens, wie er durch Jahrhunderte vom Lehramt gelehrt wurde, und der kanonischen Anerkennung durch den Papst. Dieses Dilemma zeigt sich in den Bedingungen, die an die kanonische Anerkennung der Priesterbruderschaft St. Pius X. durch den Papst geknüpft sind: Sie muss bestimmte, neu eingeführte lehrmäßige Unklarheiten akzeptieren (wie sie sich in einigen nicht-definitiven Lehren des pastoralen Zweiten Vatikanischen Konzils sowie in bestimmten Aussagen und Akten des nachkonziliaren Lehramts widerspiegeln) und ferner nicht nur die Gültigkeit, sondern auch die Richtigkeit (Legitimität) des Ritus der Neuen Messe anerkennen – ungeachtet dessen lehrmäßiger und ritueller Unbestimmtheit, die einen deutlichen Bruch mit dem überlieferten römischen Ritus darstellt.
Bei der Behandlung dieser komplexen Materie ist es unerlässlich, eine nüchterne Sichtweise zu wahren, die Begrifflichkeiten zu klären und sich das wahre und letzte Ziel der Kirche sowie ihre große Tradition vor Augen zu halten; denn diese Tradition reicht weit über die letzen Jahrhunderte oder Jahrzehnte hinaus. Dabei gilt es auch, analoge Situationen aus den großen Krisen der Kirchengeschichte zu berücksichtigen.
In den vergangenen Jahrhunderten haben sich innerhalb der Kirche zwei ungesunde Entwicklungen vollzogen, die zu einer verengten Sichtweise der Wirklichkeit geführt haben: die Tendenz, den rechtlichen Aspekt als quasi absolut zu behandeln – also der Legalismus –, und die Tendenz, die Person des Papstes sowie den Gehorsam ihm gegenüber zu verabsolutieren – also der Papalismus. Legalismus (das starre Festhalten am Buchstaben des Gesetzes) und Papalismus (der undifferenzierte und nahezu absolute Gehorsam gegenüber dem Papst) wurden über die Notwendigkeit von Eindeutigkeit in Glauben und Liturgie gestellt. Dabei galt in jeder großen Glaubenskrise der Kirchengeschichte der eiserne Grundsatz, jegliche lehrmäßige Zweideutigkeit zu vermeiden. Dies zeigt sich etwa am Beispiel von Papst Honorius I.: Seine im Rahmen seines ordentlichen Lehramts verfassten, in Glaubensfragen zweideutigen Schreiben wurden von späteren Päpsten und drei Ökumenischen Konzilien scharf verurteilt – ungeachtet der Versuche seines zweiten Nachfolgers, Papst Johannes IV., eine Art Hermeneutik der Kontinuität geltend zu machen.
Heutzutage wird innerhalb der Kirche vielfach behauptet, es könne kein Gewissenskonflikt zwischen dem Gehorsam gegenüber dem Papst und der Wahrung der eindeutigen Reinheit des Glaubens entstehen. Dies läuft letztlich darauf hinaus, dass der Gehorsam gegenüber dem Papst so hoch bewertet wird, dass man Zweideutigkeiten in Glaubensfragen und liturgischen Riten eher in Kauf nimmt, als gegen die Anweisung eines Papstes zu handeln – selbst, wenn diese Anweisung rein menschlichen Ursprungs und möglicherweise fehlerhaft ist. Zudem hat sich ein verengtes Verständnis von Gemeinschaft herausgebildet, sei es in Bezug auf den Papst oder auf die Kirche. Der Gehorsam gegenüber dem Papst wird als untrennbar von der Gemeinschaft mit der Kirche betrachtet. Dies birgt die Gefahr, den Gehorsam gegenüber dem Papst auf dieselbe Stufe zu stellen wie den Gehorsam gegenüber der göttlichen Offenbarung.
Man muss zudem zwischen positivem Recht – also disziplinarischen Vorschriften, die von menschlicher kirchlicher Autorität erlassen wurden – und göttlichem Recht, also den von Gott geoffenbarten Glaubenswahrheiten, unterscheiden. Niemand darf dem göttlichen Recht widersprechen und zugleich Katholik bleiben. Unter wahrhaft außergewöhnlichen und seltenen Umständen kann ein Katholik jedoch vor seinem Gewissen dazu angehalten sein, dem positiven Recht zuwiderzuhandeln – eben um dem göttlichen Recht kompromisslos treu zu bleiben.
Die Begriffe „Schisma“ und „Unterordnung“ sind in ihrer konkreten, praktischen Anwendung noch nicht abschließend geklärt. Das Kirchenrecht (Canon 751) definiert das Schisma als „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den ihm untergebenen Gliedern der Kirche“. Tatsächlich hat sich in der jüngeren Kirchengeschichte ein sehr enges Verständnis von „Schisma“ und „Unterordnung“ herausgebildet, bei dem ein faktischer Ungehorsam gegenüber dem Papst – ungeachtet der Absicht – praktisch mit einem formellen Schisma gleichgesetzt wird.
Zu berücksichtigen ist auch der Zustand des formellen Schismas, der die grundsätzliche Ablehnung der päpstlichen Autorität durch die Errichtung einer eigenen Hierarchie bedeutet – wie es bei der griechisch-orthodoxen Kirche im Jahr 1054 und später bei den zahlreichen und vielfältigen sedisvakantistischen Gruppen bis in unsere Zeit der Fall war. Von einem Zustand des formellen Schismas kann jedoch nicht gesprochen werden, solange der übernatürliche Glaube an das Dogma des päpstlichen Primats und der Unfehlbarkeit fortbesteht, verbunden mit dem Wunsch, in konkreter Unterordnung unter die päpstliche Autorität zu leben – selbst, wenn dies aufgrund einer außerordentlichen Krise in der Kirche vorübergehend nicht vollständig verwirklicht werden kann. Eine solche außerordentliche Kirchenkrise kann mit einer vorübergehenden Verdunkelung oder Aussetzung der Hauptaufgabe des päpstlichen Amtes einhergehen, nämlich der unmissverständlichen Verteidigung und Verkündigung der Unversehrtheit des katholischen Glaubens und der Liturgie.
Dasselbe gilt für den Begriff der „Gemeinschaft“ mit dem Papst. Über einen sehr langen Zeitraum hinweg wurden Bischofsweihen ohne direkte Beteiligung des Papstes vollzogen, und Teilkirchen sowie einzelne Bischöfe brachten ihre Gemeinschaft mit ihm auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck. Erst später in der Kirchengeschichte verlangten die Päpste, dass jede Bischofsweihe auf der Grundlage eines päpstlichen Mandats stattfand. Doch selbst nach dieser Entwicklung betrachtete das Kirchenrecht unerlaubte Bischofsweihen – also solche, die gegen den Willen des Papstes vollzogen wurden – nicht als Verstoß gegen die Einheit der Kirche, nicht als an sich schismatische Akte und nicht als in sich böse Handlungen. Auch heute noch führt das geltende Kirchenrecht unerlaubte Bischofsweihen unter den Straftaten im Zusammenhang mit der Sakramentenspendung auf oder stuft sie als Akte der Amtsanmaßung ein.
Tatsächlich ist die Vorschrift, die für Bischofsweihen ein päpstliches Mandat verlangt, eine Angelegenheit des positiven Rechts, nicht des göttlichen Rechts. Andernfalls wäre diese Norm im Laufe der gesamten Kirchengeschichte stets, überall und von allen ausnahmslos befolgt worden. Natürlich ist ein päpstliches Mandat für Bischofsweihen im Regelfall notwendig; es wurde zudem weise eingeführt, um die hierarchische Unterordnung des Episkopats unter den Papst besser zu gewährleisten.
Der außergewöhnliche Charakter der gegenwärtigen Kirchenkrise zeigt sich im gegebenen Fall daran, dass eine Gemeinschaft, deren wesentliches Merkmal der Wunsch nach der Treue zum Papst ist – und als solche versteht sich die Priesterbruderschaft St. Pius X. –, vor einer tragischen Wahl steht: Entweder man gehorcht dem Papst und sieht sich dadurch gezwungen, unsichere und unklare Aspekte der Lehre und Liturgie zu akzeptieren, oder man verweigert dem Papst in einer Angelegenheit von schwerwiegender Bedeutung – wie etwa der Bischofsweihe – den Gehorsam, und zwar mit der alleinigen Absicht, die Mittel zur Weitergabe des Glaubens und der Liturgie in ihrer vollen Unversehrtheit zu bewahren – als Dienst an den Seelen und damit an der gesamten Kirche, einschließlich des Papsttums selbst.
Man darf zudem das volle Ausmaß der gegenwärtigen Krise der Kirche nicht übersehen, sondern muss sie ehrlich betrachten und bis zu ihren Wurzeln zurückverfolgen. Diese Wurzeln liegen in bestimmten vagen und zweideutigen Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, deren Folgen in den vergangenen sechzig Jahren Verwirrung gestiftet haben; dazu gehört etwa der aus der Lehre und Praxis des Ökumenismus sowie des interreligiösen Dialogs erwachsende lehrmäßige Relativismus, der dazu beigetragen hat, die Einzigartigkeit Jesu Christi und seiner Kirche als einzigen Heilsweg zu untergraben. Darüber hinaus haben einige lehrmäßige und rituelle Mängel der Liturgiereform mit ihren protestantisierenden Tendenzen den zentralen Opfercharakter der Messe und ihre christozentrische Ausrichtung verdunkelt.
Der heilige John Henry Newman machte die folgende bemerkenswerte und aktuelle Beobachtung: „Bischöfe können irren, wenn sie nicht förmlich [ex cathedra] lehren – wie wir sehen, dass sie es im vierten Jahrhundert taten. Papst Liberius mochte in Sirmium eine eusebianische [arianische] Formel unterzeichnen, ebenso die Masse der Bischöfe in Ariminum [Rimini] oder anderswo, und dennoch konnten sie trotz dieses Irrtums in ihren Ex-cathedra-Entscheidungen unfehlbar sein“ (Arians of the Fourth Century, London 1876, S. 464). Was der Bischof von Regensburg, Bischof Dr. Rudolf Graber, vor mehr als fünfzig Jahren feststellte, kennzeichnet die gegenwärtige Situation der Kirche noch treffender: „Was damals vor über 1600 Jahren geschah, wiederholt sich heute, nur mit dem zweifachen oder dreifachen Unterschied: Alexandria ist heute die ganze Weltkirche, die in ihrem Bestand erschüttert ist, und was damals an physischer Gewalt und Grausamkeit erfolgte, verlagert sich nun auf eine andere Ebene. Verbannung wird durch Totschweigen und die Tötung durch Rufmord ersetzt“ (Athanasius und die Kirche unserer Zeit, Abensberg 1973, S. 23).
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. ist heute praktisch die einzige Gemeinschaft in der Kirche, die offen auf die ersichtlichen lehrmäßigen Unklarheiten in bestimmten Konzilstexten sowie im Ritus der Neuen Messe hinweist und deren unmissverständliche Klärung – und gegebenenfalls sogar Verbesserung – im Einklang mit dem beständigen Lehramt der Kirche fordert. Die „Hermeneutik der Kontinuität“ oder der „Reform in der Kontinuität“ – ein an sich gültiger und hilfreicher Ansatz – kann auch zu einer Art „Zwangsjacke“ werden, die die durch lehrmäßige und liturgische Unklarheiten sowie Verwirrung verursachten Wunden lediglich kosmetisch überdeckt. Im Grunde verlangt der Heilige Stuhl eine Art Zirkelschluss: dass alles in Ordnung sei, sofern man nur hinreichend große intellektuelle Anstrengungen unternehme.
Tatsächlich erweist die Priesterbruderschaft St. Pius X. der gesamten Kirche durch ihr unermüdliches Beharren auf Klarheit in Lehre und Liturgie einen großen Dienst – einen Dienst von historischem Wert. Würde der Heilige Stuhl diese Haltung der Priesterbruderschaft St. Pius X. ernst nehmen – und zudem die objektiven Unklarheiten in bestimmten Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie im Ritus der Neuen Messe anerkennen –, so bedeutete dies den Anfang vom Ende des modernistischen Projekts innerhalb der Kirche, das tatsächlich schon vor mehr als hundert Jahren seinen Lauf nahm.
Die gegenwärtige Krise zwischen dem Heiligen Stuhl und der Priesterbruderschaft St. Pius X. lässt sich auch anhand des folgenden Gleichnisses veranschaulichen: In einem großen Haus bricht ein Feuer aus. Der Feuerwehrhauptmann gestattet nur die Anwendung neuer Löschmethoden, obwohl sich diese als weniger wirksam erwiesen haben als die alten, bewährten Methoden und Werkzeuge. Eine Gruppe von Feuerwehrleuten widersetzt sich dieser Anweisung, wendet weiterhin die bewährten Methoden an und wirbt sogar neue Feuerwehrleute an – all dies entgegen dem Verbot des Feuerwehrhauptmanns –, und tatsächlich gelingt es, den Brand an vielen Stellen einzudämmen. Dennoch werden diese Feuerwehrleute als ungehorsam und schismatisch gebrandmarkt und dafür bestraft.
Um das Gleichnis weiterzuführen: Der Feuerwehrhauptmann lässt nun nur noch jene Feuerwehrleute zu, die die neuen Methoden anerkennen und die neuen Vorschriften der Feuerwache befolgen. Doch angesichts des gewaltigen Ausmaßes des Brandes, des verzweifelten Kampfes um dessen Eindämmung und der Unzulänglichkeit der offiziellen Methoden greifen andere Helfer – entgegen dem Verbot des Feuerwehrhauptmanns - selbstlos ein. Sie bringen Können, Wissen und gute Absichten ein und tragen schließlich dazu bei, genau jenes Haus zu retten, das der Feuerwehrhauptmann zu schützen versuchte.
Im Laufe der Zeit wandeln sich die historischen Umstände, und ein neuer Feuerwehrhauptmann tritt auf den Plan – einer, der die unheilvollen Auswirkungen der neuen Brandbekämpfungsmethoden erkennt. Er gestattet nicht nur die Rückkehr zu den alten, bewährten Verfahren, sondern setzt sich selbst eifrig für sie ein. Zudem würdigt er den Beitrag jener Feuerwehrleute, die einst verkannt, hart bestraft, als Außenseiter behandelt und als Rebellen verstoßen worden waren, und nimmt sie wieder in die eigenen Reihen auf. Am Ende, als die große Verwirrung vorüber war, erwies sich das, was einst als Ungehorsam und Aufruhr verurteilt worden war, als ein Akt selbstlosen Einsatzes.
Die Geschichte wird eines Tages zeigen, ob die folgenden Worte des hl. Augustinus auf die gegenwärtige Situation der Priesterbruderschaft St. Pius X. zutreffen:
„Oft lässt die göttliche Vorsehung zu, dass selbst gute Männer durch die stürmischen Aufstände fleischlich gesinnter Menschen aus der Gemeinschaft Christi vertrieben werden. Wenn sie um des Friedens der Kirche willen diese Kränkung oder dieses Unrecht geduldig ertragen und keine Neuerungen im Sinne von Häresie oder Schisma wagen, lehren sie die Menschen, wie Gott mit rechter Gesinnung sowie mit großer und aufrichtiger Liebe zu dienen ist. Die Absicht solcher Männer ist es, zurückzukehren, sobald sich der Aufruhr gelegt hat. Ist dies jedoch nicht möglich – sei es, weil der Sturm andauert oder weil ihre Rückkehr einen noch heftigeren Sturm entfachen könnte –, so halten sie an ihrem Vorsatz fest, auch das Wohl jener im Blick zu behalten, die für die Unruhen und Aufstände verantwortlich waren, durch die sie vertrieben wurden. Sie bilden keine eigenen Sondergemeinschaften, sondern verteidigen bis in den Tod jenen Glauben, von dem sie wissen, dass er in der katholischen Kirche verkündet wird, und unterstützen ihn durch ihr Zeugnis. Diese krönt der Vater, der im Verborgenen sieht, im Verborgenen. Solche Christen mögen selten sein, doch an Beispielen mangelt es nicht. So bedient sich die göttliche Vorsehung der unterschiedlichsten Menschen als Vorbilder für die Seelsorge und für den Aufbau seines geistlichen Volkes“ (De vera religione, 6, 11).
Was der hl. Athanasius inmitten einer außerordentlichen Glaubenskrise an seine bischöflichen Mitbrüder in aller Welt schrieb, gilt auch für unsere Zeit:
„Die Kanones und Dekrete der Kirche sind nicht erst in der heutigen Zeit entstanden, sondern wurden uns von unseren Vätern in rechter und unveränderlicher Weise überliefert. Auch der Glaube hat seinen Ursprung nicht in dieser Zeit, sondern ist vom Herrn durch seine Jünger auf uns gekommen. Damit also die Ordnungen, die in den Kirchen von alters her bis heute bewahrt wurden, nicht in unseren Tagen verloren gehen und wegen der Rechenschaft über das uns anvertraute Gut, erhebt euch, Brüder – ihr, die ihr Verwalter der Geheimnisse Gottes seid –, da ihr seht, wie diese nun von Fremden an sich gerissen werden.“ (Ep. encyclica, 1)
Gott schreibt in seiner Vorsehung auch auf Linien gerade, die aus rein rechtlicher Sicht krumm erscheinen. Möge Er gewähren, dass dieser Tag bald anbricht. Lasst uns inmitten der Bedrängnis frohgemut sein und sagen: Ich glaube an die Unbesiegbarkeit der Kirche und des Papsttums, und ich glaube, dass der Heilige Stuhl eines Tages wieder als Kathedra der Wahrheit vor der ganzen Welt erstrahlen wird.