Guntherus de Thuringia
Das bischöfliche Amt des Episkopos im Spannungsfeld zwischen universalem Kirchenrecht

und pastoraler Eigenmächtigkeit

[katholisches.info] Von Contra Ambivalent*

Der Begriff des Bischofs wurzelt sprachlich und theologisch in der antiken und neutestamentlichen Funktion des Episkopos (ἐπίσκοπος): des Aufsehers, Wächters oder Hüters. Das ist mehr als eine etymologische Fußnote. Es verweist auf das Wesen des bischöflichen Amtes. Der Bischof ist nicht lediglich Moderator pastoraler Prozesse oder Repräsentant seiner Diözese. Er ist auch Hüter der kirchlichen Ordnung und der Einheit mit der Gesamtkirche.

Diese Verantwortung ist im Codex Iuris Canonici ausdrücklich niedergelegt. Can. 392 § 1 CIC verpflichtet den Diözesanbischof, die Einheit der Gesamtkirche zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass sich Missbräuche nicht in die kirchliche Disziplin einschleichen, insbesondere hinsichtlich des Dienstes am Wort, der Feier der Sakramente und der Sakramentalien.1 Damit ist ein grundlegender Zusammenhang benannt: Der Bischof hat nicht nur die Freiheit zur pastoralen Gestaltung. Er hat auch die Pflicht zur Wahrung der kirchlichen Ordnung.

Gerade an diesem Punkt wird die Mainzer Entwicklung interessant. Was geschieht, wenn ein Diözesanbischof eine universalkirchliche Norm ausdrücklich aufrechterhält, gleichzeitig aber erklärt, bekannte Verstöße gegen diese Norm nicht konsequent verfolgen zu wollen? Formal bleibt das Recht bestehen. Praktisch verliert es jedoch seine Verbindlichkeit.

Das ist der entscheidende Widerspruch. Eine Norm, deren Geltung verkündet wird, deren Übertretung aber dauerhaft folgenlos bleibt, wird zwar nicht automatisch aufgehoben. Sie verliert jedoch in der Lebenswirklichkeit ihre imperative Kraft. Das Recht steht dann noch im Gesetzbuch, während die Praxis längst nach anderen Regeln funktioniert.

Genau hier beginnt die normative Kraft des Faktischen.

Wenn der Bischof das Recht bestätigt und zugleich seine Verletzung duldet

Besonders deutlich wird dieses Problem an der Frage der Laienpredigt in der Eucharistiefeier. ...

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Das Bischofsat ist eine Gnade. Sie wird belohnt durch schöne Paläste, bisweilen auch wahrhafte Schlösser und natürlich prachtvolle Kathedralen. Das ist eine Berufung das Hofleben, mit rauschenden Festen und Empfängen, mit Mäzenat der freien Künste und Förderung altehrwürdiger aristokratischer Sitten und Gebräuche.
Für die üblichen pastoralen Aufgaben, gilt es vertrauenswürdig, fromme Bischofsvikare auwählen. Auch Hilfsbischöfe sind dafür unerlässlich, für Priesterweihen usw.
Nichts soll an einem Lebenswandel zwangshaft sein, alles frei vom Herzen, das strahlt aus. Wenn er also mit Inbrunst, sich den Niederungen des pastoralen Lebens selber widmen will soll er das auch tun, aber das muss nicht sein.
Er steht auf einer fast engelhafte Hypostase und soll sich vor allem ums Wahre, Gute und vor allem auch ums Schöne kümmern (Neue prachtvolle Kirchen und Gemächer, glanzvolle Universitäten und gute Seminare usw.).
Möge der Heilige Geist, die Bischöfe in ihrer distanzierten Erhabenheit stärken.

Heribert Nuhn

Verstöße nicht mehr verfolgen, ist wie Abtreibung mit Beratung und Schein bis 3 Monate wird nicht verfolgt. Es endet dann mit Freigabe der Abtreibung, wenn die Mutter es verlangt, bis kurz vor der Geburt wie jetzt in Massachusetts geschehen. Nächster Schritt: Tötung des geborenen Kindes in den ersten Tagen nach der Geburt ist auch OK.