Mons. Fellay: "Selbst wenn die Autoritäten sagen, dass eine Person exkommuniziert wurde, wenn diese Person vor Gott keine Sünde begangen hat, ist sie nicht exkommuniziert. Das kanonische Recht selbst erkennt dies. Das heißt, wenn es Umstände gibt, die es subjektiv nicht zu einer persönlichen Sünde machen, dann gibt es keine Exkommunikation. In diesem Fall hat selbst, wenn sie mit der Exkommunikation drohen, diese keinen Wert."
Die Exkommunikation der Piusbrüder hätte nicht geschehen dürfen, denn sie ist ungültig ... ! Ungültig deshalb, weil Johannes Paul II. sich von dem Trubel des Konzils hat treiben lassen und vorschnell gehandelt hat ! Anders bei Benedikt XVI. dieser hätte der FSSPX einen kirchlichen Status geben können und es wäre Ruhe gewesen, aber aus großer Rücksicht auf seinen Vorgänger tat er das nicht . So wurde eine große Chance verspielt ... !